Sperrgeld
Das Sperrgeld für einmaliges Aufsperren in der Zeit der vorgeschriebenen Torsperre beträgt vor 24.00 Uhr 4 Euro und nach 24.00 Uhr 4,50 Euro.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sperrgeld
Das Sperrgeld für einmaliges Aufsperren in der Zeit der vorgeschriebenen Torsperre beträgt vor 24.00 Uhr 4 Euro und nach 24.00 Uhr 4,50 Euro.