Aufrundung
Die sich aus dem Entgelt nach den und 2 ergebende Gesamtsumme ist entsprechend den vier Dezimalstellen auf die nächsthöhere zweite Dezimalstelle aufzurunden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufrundung
Die sich aus dem Entgelt nach den und 2 ergebende Gesamtsumme ist entsprechend den vier Dezimalstellen auf die nächsthöhere zweite Dezimalstelle aufzurunden.