Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bestehende Entgeltvereinbarungen

Bestehende Entgeltvereinbarungen, soweit sie für die Hausbesorgerin/den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche enthalten, werden durch diese Verordnung nicht berührt.