Bestehende Entgeltvereinbarungen
Bestehende Entgeltvereinbarungen, soweit sie für die Hausbesorgerin/den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche enthalten, werden durch diese Verordnung nicht berührt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestehende Entgeltvereinbarungen
Bestehende Entgeltvereinbarungen, soweit sie für die Hausbesorgerin/den Hausbesorger günstigere Entgeltansprüche enthalten, werden durch diese Verordnung nicht berührt.