Materialkostenersatz
Als Ersatz der Kosten für die Beschaffung der für die Reinigungsarbeiten gemäß . bis d Hausbesorgergesetz erforderlichen Materialien gebührt dem Hausbesorger eine Vergütung (Materialkostenersatz) in Form eines monatlich im Nachhinein zu leistenden Zuschlages in der Höhe von 20 % zu dem Entgelt gemäß und 2 sowie Abs. 2. Der Zuschlag ist nicht Bestandteil des Entgeltes.
