Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzieller Anreiz zur Nutzung des elektronischen Verkehrs

Die Landesregierung kann mit Verordnung von ihr festgesetzte Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben bis zur Hälfte herabsetzen, sofern ein Anbringen auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis ( ff. E-Government-Gesetz) oder einer gleichwertigen Funktion oder unter Inanspruchnahme des Unternehmensserviceportals (USP) eingebracht wurde und die antragstellende Person an der nachweislichen elektronischen Zustellung nach dem Zustellgesetz teilnimmt.