Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Lehrkräfte

(1) Für die Erteilung von Unterricht gelten sinngemäß:

1. für die Vorbereitung einer Tour/Route und 4;

2. für die Durchführung einer Tour/Route ;

3. bezüglich sonstiger Pflichten der Befugten bis 4 sowie .

(2) Die Lehrkräfte sind verpflichtet, gegenüber Organen des Steirischen Bergsportführerverbandes ihre Befugnis nachzuweisen. gilt sinngemäß.