Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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An Aufsichtsorgane übertragene Aufgaben

Amtliche Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit werden von Bediensteten wahrgenommen, die vom Landeshauptmann als Aufsichtsorgane bestellt sind.