Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stellung des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit im Vollzugsbereich des LMSVG

(1) Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit ist eine Untersuchungsanstalt des Landes Vorarlberg im Sinne des LMSVG. Im Vollzugsbereich des LMSVG gelten für den Betrieb der Untersuchungsanstalt sinngemäß die Bestimmungen für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.

(2) Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit ist im Vollzugsbereich des LMSVG als Prüf- und Inspektionsstelle nach dem Akkreditierungsgesetz akkreditiert.

(3) Für die Erstattung von Gutachten ist die fachliche Qualifikation gemäß LMSVG erforderlich.

(4) Für die Tätigkeiten des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle und der Lebensmitteluntersuchung gilt der gemäß LMSVG erlassene Gebührentarif.

(5) Das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit hat gemäß LMSVG jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, der bis 31. März des Folgejahres dem für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Bundesministerium übermittelt wird.