Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im Bereich der Gemeindestatistik sind mit Ausnahme jener nach und solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben im Bereich der Gemeindestatistik sind mit Ausnahme jener nach und solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.