Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung und Funktion des Amtes

Das die Bezeichnung „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“ führende Amt der Landesregierung ist der Geschäftsapparat der Landesregierung, der einzelnen Mitglieder der Landesregierung und der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes sowie anderer Landesorgane, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.