Bezeichnung und Funktion des Amtes
Das die Bezeichnung „Amt der Steiermärkischen Landesregierung“ führende Amt der Landesregierung ist der Geschäftsapparat der Landesregierung, der einzelnen Mitglieder der Landesregierung und der Landeshauptfrau/des Landeshauptmannes sowie anderer Landesorgane, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
