Anerkennung in anderen Bundesländern
Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen im Sinne des durch eine zuständige Behörde in einem anderen Bundesland gilt auch für das Land Steiermark. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016
