Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 4

Schluss- und Übergangsbestimmungen

Verweise

Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016