Abschnitt 3
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Anerkennung von Berufsqualifikationen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz
Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen ist für Ausbildungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz absolviert wurden, im Steiermärkischen Berufsregelungen-Gesetz – StBRG, LGBl. Nr. 136/2016, geregelt. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016, LGBl. Nr. 72/2022
