Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 3

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Anerkennung von Berufsqualifikationen aus EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz

Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen ist für Ausbildungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz absolviert wurden, im Steiermärkischen Berufsregelungen-Gesetz – StBRG, LGBl. Nr. 136/2016, geregelt. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016, LGBl. Nr. 72/2022