Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zu

in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 45/2016 gilt auch für Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Landesgesetz haben.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2016