Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweise

(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

(2) Verweise in diesem Gesetz auf das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991, sind als Verweise auf die Fassung BGBl. I Nr. 3/2008 zu verstehen.