Kapitel 4
ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 25 Absatz 1 des Abkommens ist Absätze 1 bis 5 entsprechend anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 4
ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 25 Absatz 1 des Abkommens ist Absätze 1 bis 5 entsprechend anzuwenden.