Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel 4

ARBEITSUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

Gewährung von Sachleistungen

In den Fällen des Artikels 25 Absatz 1 des Abkommens ist Absätze 1 bis 5 entsprechend anzuwenden.