Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmung

. Wer die in diesem Bundesgesetz geschützten Bezeichnungen entgegen den Bestimmungen der und 2 unbefugt führt oder der Bestimmung des zweiter Satz zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.