Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Pauschalabgeltung für zahnmedizinische Eingriffe/Verrichtungen

Für die Durchführung von beratenden, konservierenden, prothetischen zahnmedizinischen Eingriffen/Verrichtungen während eines stationären Aufenthalts ist eine pauschale Arztgebühr in der Höhe von 50,90 Euro einmal pro Behandlungstag gesondert zu verrechnen.