Pauschalabgeltung für zahnmedizinische Eingriffe/Verrichtungen
Für die Durchführung von beratenden, konservierenden, prothetischen zahnmedizinischen Eingriffen/Verrichtungen während eines stationären Aufenthalts ist eine pauschale Arztgebühr in der Höhe von 50,90 Euro einmal pro Behandlungstag gesondert zu verrechnen.
