Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen haben die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sondereinheit) über Sachverhalte in Kenntnis zu setzen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Sondereinheit maßgeblich sein können.