In-Kraft-Treten
. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Sie ist auf Bauten und andere Anlagen anzuwenden, mit deren Errichtung zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde.
(2) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 304/2015 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(3) sowie in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
