Maßnahmen
Die in der Anlage angeführten Gemeinden dürfen nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten in ihren Flächenwidmungsplänen Offenlandflächen für jene Bereiche festlegen, welche dem Ziel gemäß entsprechen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Maßnahmen
Die in der Anlage angeführten Gemeinden dürfen nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten in ihren Flächenwidmungsplänen Offenlandflächen für jene Bereiche festlegen, welche dem Ziel gemäß entsprechen.