Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel

Offene und unbewaldete Landschaftsteile, die typische Elemente der erhaltenswerten Kulturlandschaft bilden, sollen als solche erhalten werden. Dieses Ziel dient dem Interesse der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der Naherholung, der Siedlungsstrukturen sowie des Orts- und Landschaftsbildes.