. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann gegen eine auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der gemäß des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985, BGBl. Nr. 10/1985, festgelegten Frist Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.
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