Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Konzession erlischt

1. mit Zeitablauf;

2. bei Nichteinhaltung der in der Konzession festgesetzten Betriebseröffnungsfrist. Eine einmalige Verlängerung dieser Frist ist über begründeten Antrag zulässig;

3. bei gänzlicher und dauernder Einstellung des Betriebes;

4. bei Konzessionsentziehung gemäß ;

5. mit dem Tod oder dem sonstigen Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Konzessionärs;

6. bei Entziehung der Betriebsbewilligung.