. Behörde für Verwaltungsstrafverfahren gemäß bis 115 ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Behörde für Verwaltungsstrafverfahren gemäß bis 115 ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.