Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feuerschutz

. Auf Schiffe, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung auf Kiel gelegt worden sind, finden abweichend von in Verbindung mit , die Regel 54 lit. b des Kapitels II des Schiffssicherheitsvertrages und die hiezu erlassenen Zusatzvorschriften () keine Anwendung.