Der Ständige Ausschuß kann auf Ersuchen einer Vertragspartei ein Gutachten zu jeder Frage des Tierschutzes erstatten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Ständige Ausschuß kann auf Ersuchen einer Vertragspartei ein Gutachten zu jeder Frage des Tierschutzes erstatten.