Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkraftreten

. (1) Die Bestimmungen über die an Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche gestellten Anforderungen - soweit es sich nicht um die Bemessung des Beinfreiraumes unter dem Arbeitstisch und der Arbeitsfläche handelt - treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Im übrigen tritt diese Verordnung mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.