Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Höhe der Beiträge

. (1) Der Schülerheimbeitrag wird pro Schuljahr für Schülerinnen und Schüler, die im Schülerheim untergebracht sind, sowie verpflegt und betreut werden, mit 2 600 Punkten festgesetzt.

(2) Der Schülerheimbeitrag kann in zehn gleichen Monatsraten entrichtet werden.