Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beiträge

Die Beiträge setzen sich zusammen aus:

1. dem Betreuungsbeitrag für die Unterbringung und Betreuung im Rahmen des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen (ausgenommen in den Lernzeiten ganztägiger Schulformen);

2. dem Verpflegungsbeitrag für die Verpflegung; und

3. gegebenenfalls einem Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel.