Kundmachung der Beiträge
Die gemäß den folgenden Bestimmungen festgelegten Beiträge sind durch Anschlag in der Schule kundzumachen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Kundmachung der Beiträge
Die gemäß den folgenden Bestimmungen festgelegten Beiträge sind durch Anschlag in der Schule kundzumachen.