Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Sonderschulen

Besondere Ziele

Besondere Ziele sind:

1. die Schaffung bzw. Erhaltung mehrklassiger Allgemeiner Sonderschulen;

2. die Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen an solchen Standorten, die mit einer Hauptschule ausgestattet sind;

3. die Erreichbarkeit der Standorte der Allgemeinen Sonderschule unter zumutbaren Schulwegbedingungen bei Bedachtnahme auf die Behinderungsart;

4. die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe II an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Allgemeinen Sonderschulen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.