Hauptschulen
Besondere Ziele
Besondere Ziele sind:
1. die Schaffung bzw. Erhaltung zweizügig geführter Hauptschulen in allen vier Schulstufen mit nach Zügen getrennten Klassen;
2. die Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen nur an solchen Standorten, die mit einer Volksschule ausgestattet sind;
3. die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe I an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
