Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hauptschulen

Besondere Ziele

Besondere Ziele sind:

1. die Schaffung bzw. Erhaltung zweizügig geführter Hauptschulen in allen vier Schulstufen mit nach Zügen getrennten Klassen;

2. die Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen nur an solchen Standorten, die mit einer Volksschule ausgestattet sind;

3. die besondere Berücksichtigung von zentralen Orten von der Stufe I an bei der Errichtung bzw. Erhaltung von Hauptschulen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.