Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Allgemeinbildende öffentliche Pflichtschulen

Volksschulen

Besondere Ziele

Besondere Ziele sind:

1. die Schaffung bzw. Erhaltung 4klassiger Volksschulen für die 1. bis 4. Schulstufe, von denen jede einer Klasse entspricht;

2. die Auflassung der Volksschuloberstufe.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.