Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Privatwirtschaftliche Maßnahmen

Privatwirtschaftliche Maßnahmen sind:

1. Zuwendungen des Landes Niederösterreich nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages an den NÖ Schul- und Kindergartenfonds zur Erreichung der in diesem Raumordnungsprogramm angeführten Ziele ( Ziff. 2 NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz, LGBl. Nr. 103/1968);

2. die Gewährung von Wohnbauförderungsdarlehen zur Errichtung von Wohnungen für Lehrer.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.