Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Standorte

Als Standorte für berufsbildende öffentliche Pflichtschulen sind vorgesehen:

1. Lehrgangsmäßige Berufsschulen für verschiedene Berufszweige (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen): Amstetten, Baden, Eggenburg, Hollabrunn, Krems a. d. Donau, Laa an der Thaya, Langenlois, Lilienfeld, Mistelbach, Neunkirchen, Pöchlarn, St. Pölten, Schrems, Stockerau, Theresienfeld, Waldegg, Wiener Neustadt, Zistersdorf.

2. Saisonmäßige Berufsschule für Binnenschiffer: Korneuburg.

3. Ganzjährige Berufsschule für verschiedene Berufszweige für Lehrlinge des Landesjugendheimes: Korneuburg.

4. Lehrgangsmäßige Bundesberufsschule für Uhrmacher: Karlstein.

5. Die auf Grund der wirtschaftlich-technischen Entwicklung in einzelnen Branchen notwendig werdende Errichtung neuer Berufsschulen ist insbesondere an den im Abs. 1 genannten Standorten anzustreben.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.