IV. Abschnitt
Allgemeinbildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Besondere Ziele
Besondere Ziele sind:
1. Die Gewährleistung eines gleichmäßigen Bildungsangebotes in über die Pflichtschulen hinausreichenden Schulen in allen Regionen Niederösterreichs;
2. die verstärkte Zusammenfassung von allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Schulzentren;
3. die Schaffung von Schulgebäuden, die durch eine entsprechende räumliche und einrichtungsmäßige Ausstattung optimale pädagogische und ausbildungsmäßige Erfolge gewährleisten;
4. die Schaffung bzw. Erhaltung eines ausreichenden Angebotes an Plätzen in Schülerheimen, Internaten und sonstigen Unterkünften, um den Schülern mit unzumutbaren Schulwegbedingungen den Besuch aller angebotenen Schularten zu ermöglichen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
