Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Abschnitt

Allgemeinbildende höhere Schulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Besondere Ziele

Besondere Ziele sind:

1. Die Gewährleistung eines gleichmäßigen Bildungsangebotes in über die Pflichtschulen hinausreichenden Schulen in allen Regionen Niederösterreichs;

2. die verstärkte Zusammenfassung von allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Schulzentren;

3. die Schaffung von Schulgebäuden, die durch eine entsprechende räumliche und einrichtungsmäßige Ausstattung optimale pädagogische und ausbildungsmäßige Erfolge gewährleisten;

4. die Schaffung bzw. Erhaltung eines ausreichenden Angebotes an Plätzen in Schülerheimen, Internaten und sonstigen Unterkünften, um den Schülern mit unzumutbaren Schulwegbedingungen den Besuch aller angebotenen Schularten zu ermöglichen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.