3. Abschnitt
Landesschilehrer; Ausbildung und Prüfung
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung nach des Tiroler Schischulgesetzes 1995 hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:
a) das sichere Abfahren in unterschiedlich geneigtem Schigelände mit einem Höhenunterschied von etwa 120 Metern;
b) die Ausführung und das lehrplanmäßige Vorzeigen verschiedener dem jeweiligen Gelände angepasster Kurven (Richtungsänderungen) nach den vom Tiroler Schilehrerverband anerkannten Regeln der Schitechnik einschließlich der Grundtechniken des Rennlaufes.
