5. Abschnitt
Schiführer und Snowboardführer, Ausbildung und Prüfung
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung nach des Tiroler Schischulgesetzes 1995 hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:
a) Kenntnisse in Schnee- und Lawinenkunde und der alpinen Gefahren;
b) grundlegende Fertigkeiten in der praktischen Schitouren- bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardtourenführung.
