Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Schiführer und Snowboardführer, Ausbildung und Prüfung

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung nach des Tiroler Schischulgesetzes 1995 hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:

a) Kenntnisse in Schnee- und Lawinenkunde und der alpinen Gefahren;

b) grundlegende Fertigkeiten in der praktischen Schitouren- bzw. – im Bereich Snowboard – Snowboardtourenführung.