Das Registerblatt ist auch zu schließen, wenn dem Registergericht von der Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister nach Halbsatz 2 der Schiffsregisterordnung Mitteilung gemacht wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Registerblatt ist auch zu schließen, wenn dem Registergericht von der Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister nach Halbsatz 2 der Schiffsregisterordnung Mitteilung gemacht wird.