Besondere Verpflichtungen
Bewilligungsbescheide, die eine Ausnahme gemäß oder Z 3 lit c oder bewirken, sind bei der Inanspruchnahme einer dieser Ausnahmen mitzuführen und auf Verlangen den Organen der Behörden und der Bundespolizei auszufolgen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Besondere Verpflichtungen
Bewilligungsbescheide, die eine Ausnahme gemäß oder Z 3 lit c oder bewirken, sind bei der Inanspruchnahme einer dieser Ausnahmen mitzuführen und auf Verlangen den Organen der Behörden und der Bundespolizei auszufolgen.