3. Abschnitt
Schwimmende Geräte auf Binnengewässern
Geltungsbereich
. Dieser Abschnitt gilt für Schwimmende Geräte auf Binnengewässern gemäß des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62/1997.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Schwimmende Geräte auf Binnengewässern
Geltungsbereich
. Dieser Abschnitt gilt für Schwimmende Geräte auf Binnengewässern gemäß des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62/1997.