Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Fahrzeuge auf Binnengewässern

Geltungsbereich

. Dieser Abschnitt gilt für Fahrzeuge auf Binnengewässern gemäß des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62/1997, ausgenommen schwimmende Geräte und Seeschiffe ( des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981).