Verbote
Das Befahren des in beschriebenen Gewässers mit aufblasbaren Ruderbooten (Rafts), welche geeignet bzw. zugelassen sind, mehr als drei Personen zu befördern, ist verboten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbote
Das Befahren des in beschriebenen Gewässers mit aufblasbaren Ruderbooten (Rafts), welche geeignet bzw. zugelassen sind, mehr als drei Personen zu befördern, ist verboten.