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Die Kommission wählt aus ihren Mitgliedern für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Kommission wählt aus ihren Mitgliedern für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Sekretär.