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Die Kommission setzt die Termine für ihre Tagungen und ihre Geschäftsordnung fest.
Die Kommission tritt das erste Mal binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Konvention zusammen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Kommission setzt die Termine für ihre Tagungen und ihre Geschäftsordnung fest.
Die Kommission tritt das erste Mal binnen sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Konvention zusammen.