Die Vertragsparteien bemühen sich, auch im Güterverkehr bei den nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen die Wartezeiten und die Anzahl der Haltepunkte zu verringern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien bemühen sich, auch im Güterverkehr bei den nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen die Wartezeiten und die Anzahl der Haltepunkte zu verringern.