Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien bemühen sich sowohl hinsichtlich der gemeinsamen Grenzen untereinander als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften,

– die Freigrenzen bei Omnibussen bis zum normalen Tankinhalt (600 l) anzuheben,

– die Besteuerung von Dieselkraftstoff zu harmonisieren und die Freigrenzen beim normalen Tankinhalt von Lastkraftwagen zu erhöhen.