Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. , und Abs. 2 Z 3 und Z 4, bis 6, , 2 und 6, , , , und Abs. 3, , vorletzter und letzter Satz und Abs. 3, , erster Satz, Abs. 3 und 4, § 16 Abs. 2 bis 4, § 17 Abs. 2, , , bis 5, und 2, , bis 3 und 5 bis 9, einschließlich der Überschrift, und 3, und 2, , § 34 Abs. 4, die Überschrift vor , und Z 5 lit. a, , , , zweiter Satz, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 427/1996 treten am 1. September 1996 in Kraft. tritt mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft.